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Akademie Klausenhof gGmbH
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Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Akademie Klausenhof gGmbH

AdobeStock 110801033 Frank Gärtner

Foto: Frank Gärtner/stock.adobe.com

Notwendige Zusatzqualifikation ab 01.07.2022

Lehrkräfte, die in Berufssprachkursen unterrichten wollten, konnten dies bis zum 30.06.2022, sofern sie über eine Zulassung in Integrationskursen gem. § 15, Satz 1 oder 2 IntV. verfügten. Seit dem 01.07.2022 müssen sie eine separate Zulassung als Lehrkraft besitzen, um weiter in diesem Bereich tätig sein zu dürfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Direktzulassung der Lehrkraft möglich. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, können der Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse für Direktzulassung entnommen werden. Diese Direktzulassung ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen.

Werden diese nicht erfüllt, kann diese addivitive Zusatzqualifizierung absolviert und die Zulassung als Lehrkraft in Berufsbezogenen Deutschkursen gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV erworben werden. Auch dazu muss ein Antrag auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV  beim BAMF gestellt werden.

Ziel dieser Qualifizierung ist die Zulassung als Lehrkraft in Berufsbezogenen Deutschkursen.

Unser aktuelles Angebot

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage möchten wir Sie hiermit auf unsere Zusatzqualifizierungen für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ-BSK) aufmerksam machen.

Zielgruppe:

Lehrkräfte in Berufssprachkursen.

Aufbau:

Die Zusatzqualifizierung BSK besteht aus 8 Modulen mit insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, davon 70 UE in Workshops und 10 UE als begleitete Praxis- und Reflexionsphase sowie aus weiteren 80 UE als Selbstlernphase, die ihrerseits in den Präsenzphasen vorgelagerte und nachgelagerte unbegleitete Selbstlernphasen unterteilt sind.

Unsere Zusatzqualifizierungen finden an fünf oder sechs zweitägigen Wochenenden (Freitag / Samstag oder Samstag / Sonntag) als Online-Lernveranstaltung im virtuellen Klassenzimmer statt.

Mit der Anmeldung zur ZQ-BSK erhalten Sie einen Fragebogen zur Selbstreflexion Ihrer Lehrkompetenzen; die Ergebnisse Ihrer Selbstreflexion bringen Sie in das Beratungsgespräch mit ein, das wir mit Ihnen vorbereitend vor der ZQ-BSK mit Ihnen führen werden. Zu diesem Beratungsgespräch laden wir Sie per Videokonferenz ein.

Die Selbstlernphasen sind in ein Lernmanagementsystem eingebettet, zu dem Sie einen Zugang erhalten werden. Dort finden Sie Dokumente, Aufgabenblätter usw.

Zum Abschluss der ZQ-BSK sind Sie aufgefordert, ein Portfolio zu verfassen, das bewertet wird. Die Abgabefrist für das Portfolio beträgt fünf Wochen nach der letzten Unterrichtseinheit.

Weitere Informationen zum Portfolio einschließlich der Bewertungskriterien erhalten Sie mit Ihrer Anmeldung, zu der wir Ihnen einen Portfolio-Leitfaden zusenden. Sie finden ihn zudem unter dem diesem Link.

Abschlussart:

erweiterte Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV, sofern eine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV vorhanden ist.

Weitere Kosteninformationen:

940,00 € für Teilnehmende, die über keine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV und/oder keine Bescheinigung des Kursträgers über einen aktiven bzw. beabsichtigten Einsatz in Berufssprachkursen verfügen.

Gefördert durch

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Ansprechpartnerin

Imke Goch
Sekretariat
Tel. : +49 (0)2852 89-1345
Kontakt per E-Mail

Imke Schmitz
Ansprechpartnerin

Lea Hellwig
Sekretariat
Tel. : +49 (0)2852 89-1427
Kontakt per E-Mail

Anfrage/Anmeldung:

Folgende Unterlagen sind mit der Anmeldung einzureichen.

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Kurstermine:

Zeiten/Termine:


SLB 30 online (Das Programm finden Sie hier.)
Beginn: 17.02.2024
Ende: 21.04.2024

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