Institutionelles Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept

Gemeinsam sicher: Unser Bekenntnis zu Schutz und Gewaltprävention

Wir, die Akademie Klausenhof gGmbH, wollen allen Mitarbeitenden und Personen, die sich kurz- oder langfristig in der Akademie Klausenhof befinden, Lebens-, Arbeits- und Lernräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen alle Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Die Akademie Klausenhof hat dazu ein institutionelles Schutzkonzept entwickelt, um Gewalt in all ihren Erscheinungsformen wirksam vorzubeugen, Risiken systematisch zu erkennen und klare Handlungsstrukturen für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt sicherzustellen. Gewaltprävention erfordert dabei stets sowohl die Stärkung der einzelnen Person als auch die verantwortungsvolle Gestaltung institutioneller und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.

Die Verantwortung für die Fürsorge hierfür liegt sowohl bei den haupt- und nebenberuflichen als auch ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Gesamtfeld der kirchlichen Arbeit im personenzentrierten Bereich.

Im Sinne des Leitbildes der Akademie Klausenhof ist unsere Arbeit mit Schutzbefohlenen - wie  Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen - in besonderer Weise bedeutsam: Die uns anvertrauten Menschen stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. §11 Landeskinderschutzgesetz) verpflichten wir uns somit zu einer konsequenten Haltung der Prävention, Intervention und Nachsorge im Umgang mit Gewalt. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich dabei zentral an den Rechten von Kindern und Jugendlichen, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert sind.

Diese drei Grundprinzipien sind in unserer Einrichtung nicht nur theoretische Grundlagen, sondern gelebte Praxis. Im Alltag heißt das konkret:

  • Recht auf Beteiligung (Art. 12 KRK): Schutzbefohlene werden bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Ihre Meinungen, Wünsche und Perspektiven fließen aktiv in Förderplanprozesse, Alltagsgestaltung und Gruppenregeln ein. Wir fördern eine Kultur des Dialogs und ermöglichen altersangemessene Mitbestimmung.
  • Recht auf Schutz (Art. 19 KRK): Wir gewährleisten durch unsere strukturellen und personellen Rahmenbedingungen den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder Diskriminierung. Unser Schutzkonzept einschließlich Interventionspläne und Fortbildungsstandards orientieren sich an aktuellen fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
  • Recht auf Förderung (Art. 6 und 27 KRK): Wir verstehen Förderung ganzheitlich. Neben schulischer und beruflicher Unterstützung stehen auch die Entwicklung der Persönlichkeit, die Förderung sozialer Kompetenzen und die Stärkung der Selbstwirksamkeit im Fokus unserer Arbeit. 

 

Frau Jessica Prumbohm
Geschäftsbereichsleiterin Jugendhilfe
Telefon: 02852 89-1404

Foto von Jessica Prumbohm
Frau Sabine Burchert
Fachbereichsleiterin Berufsförderungszentrum Rhede
Telefon: 02852 89-1432

Foto von Sabine Burchert
Herr Martin Strotmann
Pädagogischer Mitarbeiter
Telefon: 02852 89-1103

Foto von Martin Strotmann
Frau Sedef Eskisagir
Pädagogische Mitarbeiterin
Telefon: 02852 89-1116

Akademie Klausenhof gGmbH
Klausenhofstraße 100, 46499 Hamminkeln

Telefon: 02852 89-0
Telefax: 02852 9605792

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www.akademie-klausenhof.de