Unterstützte Beschäftigung nach § 55 SGB IX

Förderung einer Arbeitsaufnahme für Menschen mit Beeinträchtigung

Grundlegend wird mittels der Unterstützten Beschäftigung eine allumfassende Vorbereitung auf eine erfolgreiche Arbeitsintegration abgedeckt. Dabei teilt sich die Maßnahme in drei Phasen auf.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere:

  • Menschen mit Lernbehinderungen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung
  • Menschen mit geistigen Behinderungen im Grenzbereich zur Lernbehinderung
  • Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und/oder Verhaltensauffälligkeiten, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das Angebot einer WfbM benötigen

1. Einstiegsphase
Sie dient der allgemeinen beruflichen Orientierung, der Festlegung des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der Vorbereitung auf eine betriebliche Erprobung zur Feststellung eigener Neigungen und Kompetenzen.
 

2. Qualifizierungsphase
In der zweiten Phase der Maßnahme findet eine vertiefende berufliche und praxisorientierte Qualifizierung sowie Einarbeitung auf einem oder mehreren betrieblichen Qualifizierungsplätzen statt.
Des Weiteren erhalten die Teilnehmer an wöchentlichen Projekttagen Trainings zur Persönlichkeitsförderung. Konkrete Inhalte sind u.a.:

  • Förderung der Schlüsselkompetenzen (Methodenkompetenz, personale Kompetenz etc.)
  • Allgemeine Grundlagen (Kommunikationsfähigkeit, Umgang in Stresssituationen etc.)
  • Berufliche Grundlagen (Arbeitsplanung, Arbeitssicherheit etc.)
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit (sozialer Umgang mit Kollegen)
     

Die Qualifizierungsphase endet mit einer vollständigen Ausgestaltung und Festigung des Arbeitsplatzes nach den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer.
 

3. Stabilisierungsphase
In dieser Phase klären die Qualifizierungstrainer gemeinsam mit den Teilnehmern und dem zukünftigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer dauerhaften Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Konkrete Inhalte dieser Phase sind u.a. folgende:

  • Stärkung und Festigung der Selbstständigkeit
  • „Training on the job“
  • Lernen mit Misserfolgen umzugehen
  • Festigung Selbstsicherheit und Selbstvertrauen etc.

Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach erfolgreicher betrieblicher Qualifizierung in ein behindertengerechtes und nachhaltiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden.

  • Teilnahmebescheinigung
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Anfrage
Alle Felder, die mit einem * (Sternchen) markiert sind, sind Pflichtangaben.
Frau Sophie Wessing
Sachbearbeiterin
Telefon: 02852 89-1338

Foto von Sophie Wessing

Anfrage / Anmeldung

Der Zugang zu diesem Angebot ist mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.
Sie erhalten den AVGS über Ihre jeweiligen Ansprechpartner der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter.

Dauer

Die Unterstützte Beschäftigung endet, sobald die Teilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Zeiten/Termine

Maßnahmenzeitraum: 01.08.2023 bis 31.07.2026.
Laufender Einstieg nach Absprache mit dem zuständigen Rehabilitationsträger möglich.

Standorte

  • Wesel (Brückstraße 10-12)