Grundlegend wird mittels der Unterstützten Beschäftigung eine allumfassende Vorbereitung auf eine erfolgreiche Arbeitsintegration abgedeckt. Dabei teilt sich die Maßnahme in drei Phasen auf.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere:
1. Einstiegsphase
Sie dient der allgemeinen beruflichen Orientierung, der Festlegung des individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der Vorbereitung auf eine betriebliche Erprobung zur Feststellung eigener Neigungen und Kompetenzen.
2. Qualifizierungsphase
In der zweiten Phase der Maßnahme findet eine vertiefende berufliche und praxisorientierte Qualifizierung sowie Einarbeitung auf einem oder mehreren betrieblichen Qualifizierungsplätzen statt.
Des Weiteren erhalten die Teilnehmer an wöchentlichen Projekttagen Trainings zur Persönlichkeitsförderung. Konkrete Inhalte sind u.a.:
Die Qualifizierungsphase endet mit einer vollständigen Ausgestaltung und Festigung des Arbeitsplatzes nach den individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer.
3. Stabilisierungsphase
In dieser Phase klären die Qualifizierungstrainer gemeinsam mit den Teilnehmern und dem zukünftigen Arbeitgeber die Voraussetzungen einer dauerhaften Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Konkrete Inhalte dieser Phase sind u.a. folgende:
Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach erfolgreicher betrieblicher Qualifizierung in ein behindertengerechtes und nachhaltiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden.

Der Zugang zu diesem Angebot ist mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.
Sie erhalten den AVGS über Ihre jeweiligen Ansprechpartner der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter.
Die Unterstützte Beschäftigung endet, sobald die Teilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Maßnahmenzeitraum: 01.08.2023 bis 31.07.2026.
Laufender Einstieg nach Absprache mit dem zuständigen Rehabilitationsträger möglich.