Zielorientierte Integration für Personen mit psychischer Beeinträchtigung (ZIPP) in 2 Phasen (Kostenträger: Agentur für Arbeit).
Wir orientieren uns am 2-Phasen-Modell der Beruflichen Trainingszentren Nordrhein-Westfalen (BTZ NRW).
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte (Phase 1 + Phase 2) die übergangslos aufeinander folgen können.
Die Gesamtförderdauer (Phase 1 + Phase 2) beträgt für die Teilnehmer der Bundesagentur für Arbeit 11 Monate.
Der Lehrgang richtet sich an psychisch beeinträchtigte Personen im erwerbsfähigen Alter, die potentiell für kaufmännisch-verwaltende oder angrenzende Tätigkeiten in Frage kommen.
Das individuell ausgerichtete Training ist geeignet für Personen, die während ihrer Rehabilitation von intensiver psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung profitieren. Auch für Personen, die zusätzlich zu der psychischen Beeinträchtigung eine orthopädische oder neurologische Erkrankung mitbringen, ist dieses Angebot geeignet.
Phase 1
Ziele: Klärung der grundsätzlichen Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die berufliche Orientierung und Erarbeitung einer realistischen Perspektive. Grundsätzlich ist eine erste Qualifizierung in den vereinbarten Modulen denkbar. In Frage kommen z. B. MS- Word, Excel, PowerPoint, Outlook, oder Buchhaltung, Warenwirtschaft, Personalwirtschaft.
Weiterhin möchten wir an folgenden Themen arbeiten:
Dabei kommen in der Regel folgende Elemente zum Einsatz, wobei entsprechend den Fähigkeiten und Voraussetzungen der Teilnehmer individuelle Schwerpunkte gesetzt werden:
Phase 2
Ziele: Verfestigung der beruflichen Orientierung sowie Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt mit Hilfe von Praktika und intensiver Reflektion.


| Beginn: | Mi., 01.07.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Mo., 30.11.2026 – 16:00 Uhr |
| Beginn: | Di., 01.09.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Fr., 29.01.2027 – 14:15 Uhr |
| Beginn: | Do., 01.10.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Fr., 26.02.2027 – 14:15 Uhr |
| Beginn: | Mo., 02.11.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Do., 01.04.2027 – 16:00 Uhr |
| Beginn: | Di., 01.12.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Fr., 30.04.2027 – 14:15 Uhr |
Kostenübernahme erfolgt durch den zuständigen Kostenträger im Rahmen von „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
5 Monate in Phase 1; Bei Bedarf 6 Monate in Phase 2.
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Phasen. Die hier aufgeführten Termine beschränken sich auf Phase 1. Termine für Phase 2 werden auf Nachfrage mitgeteilt.
Rahmen-Unterrichtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 14:15 Uhr