Reha-Assessmentverfahren ermitteln die individuelle Leistungsfähigkeit der Probanden in Bezug auf die Anforderungen einer anzustrebenden Qualifizierung und zeigen rehabilitationsgerechte Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung am Arbeitsleben auf. Die fundiert ermittelten Ergebnisse helfen bei der Erstellung des Rehabilitationsplans und sichern den Qualifizierungserfolg ab.
Das Assessment ist geeignet für Personen am Beginn des Prozesses einer beruflichen Rehabilitation, die noch nicht in der Lage sind, begründete Entscheidungen zur weiteren beruflichen Entwicklung zu treffen. Die Zuweisung zum Assessment erfolgt durch den jeweils zuständigen Reha-Berater des Leistungsträgers, damit begründete Entscheidungen zu weiteren Qualifizierungsmaßnahmen des Rehabilitanden möglich werden.
Das Assessment ist geeignet für Personen mit körperlichen, neurologischen und psychischen Beeinträchtigungen. Besonders geeignet ist die Maßnahme für Personen mit orthopädischen und/oder neurologischen Erkrankungen und/oder psychischen Beeinträchtigungen, die ihre Chancen auf berufliche Integration durch Erlernen eines neuen Berufes verbessern oder mit dem Erlernen des neuen Berufes überhaupt die Basis für eine weitere berufliche Tätigkeit schaffen wollen. Bereits bestehende Berufswünsche können dabei natürlich im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden.
Nicht geeignet ist die Maßnahme für blinde oder taube Personen.
Ziel des Assessmentprozesses ist es, eine nachvollziehbare Empfehlung zu formulieren, die dem Rehabilitationsträger dann in einem ausführlichen schriftlichen Abschlussbericht zur letztlichen Entscheidung zugesandt werden kann.

| Beginn: | Mo., 19.10.2026 – 08:30 Uhr |
| Ende: | Fr., 30.10.2026 – 14:15 Uhr |
2 Wochen
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 14:15 Uhr
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