Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Online-Zusatzqualifizierung für DaZ-Lehrkräfte in Berufssprachkursen mit BAMF-Qualitätssiegel.

Sie sind bereits vom BAMF zugelassene Lehrkraft in Integrationskursen und möchten Ihr Qualifikationsspektrum in Richtung Berufssprachkurse erweitern? Dann absolvieren Sie die obligatorische additive Zusatzqualifikation (ZQ BSK) für Lehrkräfte in Berufssprachkursen.
 

Zugelassene BAMF-Lehrkräfte in Integrationskursen, die gerne in Berufssprachkursen unterrichten möchten und nicht die Voraussetzung für eine Direktzulassung erfüllen. 

Für die Erweiterung der Zulassung muss ein Antrag auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV  beim BAMF gestellt werden.

Das komplette Programm mit Terminen finden Sie hier:

 

Ablauf:
Online-Lernveranstaltung mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Min. an 5 bis 6 Wochenenden und zusätzlich 80 UE Selbstlernphasen.
Die Zusatzqualifizierung BSK besteht aus 8 Modulen mit insgesamt 80 Unterrichtseinheiten, davon 70 UE in Workshops und 10 UE als begleitete Praxis- und Reflexionsphase sowie aus weiteren 80 UE als Selbstlernphase.


Unsere Zusatzqualifizierungen finden an fünf oder sechs zweitägigen Wochenenden (Freitag / Samstag oder Samstag / Sonntag) als Online-Lernveranstaltung im virtuellen Klassenzimmer statt. Mit der Anmeldung zur ZQ-BSK erhalten Sie einen Fragebogen zur Selbstreflexion Ihrer Lehrkompetenzen; die Ergebnisse Ihrer Selbstreflexion bringen Sie in das Beratungsgespräch mit ein, das wir mit Ihnen vorbereitend vor der ZQ-BSK mit Ihnen führen werden. Zu diesem Beratungsgespräch laden wir Sie per Videokonferenz ein.
Die Selbstlernphasen sind in ein Lernmanagementsystem eingebettet, zu dem Sie einen Zugang erhalten werden. Dort finden Sie Dokumente, Aufgabenblätter usw.

Als Abschlussarbeit muss ein Portfolio erstellt werden. 

Hier finden Sie den Leitfaden zur Portfolioerstellung. Die Abgabefrist für das Portfolio beträgt fünf Wochen nach der letzten Unterrichtseinheit.

  • erweiterte Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV, sofern eine Zulassung nach § 15 Abs. 1 bzw. 2 IntV vorhanden ist.

Warum sollten Sie die Zusatzqualifizierung als Lehrkraft in Berufssprachkursen in unserem Haus absolvieren?

Erweitern Sie Ihr eigenes fachliches Profil und eröffnen Sie sich neue Einsatzmöglichkeiten als Lehrkraft.
Hochqualifizierte und erfahrene DaF/DaZ-Fortbildende, die über langjährige Praxiserfahrung in der Erwachsenenbildung verfügen, erwarten Sie.
Tragen Sie zur Fachkräftesicherung bei, indem Sie die Teilnehmenden in Ihren Berufssprachkursen mit arbeitsmarktrelevanten Inhalten gezielt auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereiten.


Kursinfo
Kursteilnehmer
Abweichende Rechnungsadresse
Sonstige Informationen
Alle Felder, die mit einem * (Sternchen) markiert sind, sind Pflichtangaben.
Frau Lea Hellwig
Sachbearbeiterin
Telefon: 02852 89-1427

Foto von Lena Hellwig

Kurstermine

Bildungsangebotsnummer: SLB34 (online)

Beginn:Sa., 14.03.2026 – 10:00 Uhr
Ende:So., 14.06.2026 – 17:30 Uhr

Bildungsangebotsnummer: SLB35 (online)

Beginn:Sa., 26.09.2026 – 10:00 Uhr
Ende:So., 06.12.2026 – 17:30 Uhr

Anfrage / Anmeldung

Folgende Unterlagen sind mit der Anmeldung einzureichen:

Anmeldeformular der Akademie Klausenhof, die BAMF-Zulassung als Lehrkraft in IntK. gem. § 15 Abs. 1 oder 2 IntV (falls vorhanden) sowie die Bescheinigung des BSK-Kursträgers über den Einsatz der Lehrkraft in BSK

Kosteninformationen

Kosten: 940,00 €

Die Kosten in Höhe von 940,00 € übernimmt das BAMF unter bestimmten Voraussetzungen. Diese finden Sie hier. 

Zeiten/Termine

80 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Min. an 5 bis 6 zweitägigen Wochenenden (Freitag / Samstag oder Samstag / Sonntag) 

Veranstaltungsform

  • Online

Anzahl Plätze

16