Wir bieten im Rahmen der Jugendhilfe ambulantes Clearing nach § 27 Abs. 2 SGB VIII an. Das Clearing ist eine kurzfristige, lösungsorientierte und zielgerichtete Hilfe. Es dient der Anfertigung einer umfassenden systemischen Diagnostik unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Familie und Integration ergänzender Institutionen (Psychiatrie, Ärzte, Therapeuten, Schulen, Arbeitgeber, andere Träger etc.).
Clearing kann eingesetzt werden, wenn z. B. Themen aus den folgenden Bereichen intensiv betrachtet werden sollen:
Aufgaben und Ziele des Clearings