Schulische Beistandschaft

Unterstützung bei Schulproblemen durch Einbeziehung von Familie und Schule zur Förderung der persönlichen Entwicklung.

Schulische Beistandschaft ist ein Angebot der erzieherischen Hilfen nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §§30, §35a SGB VIII  und §36 SGB VIII für Kinder und Jugendliche.
Die Schulische Beistandschaft soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Schulproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, unterstützen und unter Hinzuziehung der Familie und des Schulsystems eine Verbesserung der schulischen Situation erreichen.
 

Schulische Beistandschaft kann z. B eingesetzt werden bei:

  • schulischen Problemen
  • fehlenden Ressourcen in der Familie, um eine altersgerechte, schulische Entwicklung des Kindes zu gewährleisten und zu fördern
  • Schwierigkeiten der Integration in die Klassengemeinschaft
  • Verweigerung der Mitwirkungsbereitschaft
  • geringe Frustrationstoleranz im schulischen Bereich
  • schwieriger Umgang mit Rückschlägen im schulischen Bereich

 

Aufgaben und Ziele der schulischen Beistandschaft:

  • Stärkung der Ressourcen des Kindes oder Jugendlichen
  • (Wieder-)Herstellung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Entwicklung des jungen Menschen
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Kontaktaufnahme und Kontaktherstellung zwischen Schule, Familie, Vereinen etc.
  • Vermittlung zwischen Schule und Familie
  • Auseinandersetzung mit eigenen Stärken und Ressourcen
  • Entwicklung der schulischen Perspektive
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche

Anfrage
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Herr Stephan Gofferjé
Sachbearbeiter
Telefon: 02852 89-1402

Foto von Stefan Gofferje
Frau Kerstin Nellen
Sachbearbeiterin
Telefon: 02852 89-1413

Foto von Kerstin Nellen