Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Unterstützung von Familien bei Erziehungsfragen und Krisenbewältigung sowie zur Stärkung der Ressourcen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein Angebot der erzieherischen Hilfen nach §§ 27, 31 SGB VIII und richtet sich an Familien mit Kindern und Jugendlichen, die Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben benötigen.
 

SPFH kann z. B. eingesetzt werden bei:

  • Familien in oder nach Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Psychischer Erkrankung eines Elternteils
  • Suchtproblematik
  • Hinführung zu stationären Hilfen
  • Gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen
  • Tod eines Elternteils
  • Schulabsentismus
  • Überforderungssituationen
  • Wirtschaftlichen Problemen
  • Vernachlässigungsproblematik

Aufgaben und Ziele von SPFH:

  • Hilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben
  • Erhaltung, Stabilisierung und Verbesserung der vorhandenen Ressourcenlage
  • Befähigung der Familie, zukünftige Hilfen in einer eigenständigen Form einzufordern
  • Befähigung der Familie, zukünftige Probleme mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen

Anfrage
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Herr Stephan Gofferjé
Sachbearbeiter
Telefon: 02852 89-1402

Foto von Stefan Gofferje
Frau Kerstin Nellen
Sachbearbeiterin
Telefon: 02852 89-1413

Foto von Kerstin Nellen