Verselbstständigung

Unterstützung junger Volljähriger auf dem Weg zur Selbstständigkeit, Berufsorientierung und Lebensbewältigung.

Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot der erzieherischen Hilfen nach §§ 27, 41 SGB VIII und richtet sich an Menschen ab 18 Jahren.

Anders als bei Minderjährigen geht es bei Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung" gegeben werden. Also geht es für den jungen Volljährigen darum, selbständig zu werden.

Hilfe für junge Volljährige kann z. B. eingesetzt werden bei

  • einer erfolglosen Eingliederung in das Arbeitsleben aufgrund von Schul- und Ausbildungsabbrüchen
  • problematischen Lebenslagen wie Obdachlosigkeit, Sucht, etc.
  • einer schwierigen persönlichen Entwicklung

Aufgaben und Ziele von Hilfe für junge Volljährige:

  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Verantwortungsübernahme für das eigene Leben
  • Entwicklung einer schulischen oder beruflichen Perspektive
  • Auseinandersetzung mit möglichem Suchtmittelkonsum
  • Kontaktaufnahme zu Institutionen wie Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse usw.
  • Klärung der eigenen Wohn- und Lebenssituation
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Freizeitverhalten
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Peer-Gruppe
  • Umgang mit Geld und ggf. Schuldenberatung
  • Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche

Anfrage
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Herr Stephan Gofferjé
Sachbearbeiter
Telefon: 02852 89-1402

Foto von Stefan Gofferje
Frau Kerstin Nellen
Sachbearbeiterin
Telefon: 02852 89-1413

Foto von Kerstin Nellen