Hilfe für junge Volljährige ist ein Angebot der erzieherischen Hilfen nach §§ 27, 41 SGB VIII und richtet sich an Menschen ab 18 Jahren.
Anders als bei Minderjährigen geht es bei Hilfen für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll "Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung" gegeben werden. Also geht es für den jungen Volljährigen darum, selbständig zu werden.
Hilfe für junge Volljährige kann z. B. eingesetzt werden bei
Aufgaben und Ziele von Hilfe für junge Volljährige: